Neue Berechnung der Abfindung: 155.920 TL in Ihrer Tasche! Wer bekommt wie viel? 6.223 TL Unterschied für Mindestlohnempfänger im Juli


Die jährlichen Gehaltserhöhungen im Januar und Juli werden auf Grundlage der Inflationsdaten festgelegt. Zusätzlich zur fünfprozentigen Tariferhöhung wird sich die Inflationsdifferenz für den Zeitraum Januar bis Juni im Juli in den Gehältern von rund vier Millionen Beamten und drei Millionen Beamten im Ruhestand niederschlagen. Schätzungen zufolge ergibt sich mit dieser Differenz eine Gehaltserhöhung von insgesamt 16,71 Prozent.

Wie wird die Abfindungshöchstgrenze festgelegt?
Die Abfindungshöchstgrenze wird zweimal jährlich zusammen mit der Änderung des Beamtenbesoldungskoeffizienten aktualisiert. Der im Januar festgelegte aktuelle Höchstbetrag betrug 46.655 TL.

Laut den Nachrichten des Chefredakteurs der Zeitung Takvim, Faruk Erdem, wird diese Zahl auf 54.451 TL steigen, wenn die erwartete Steigerungsrate im Juli berücksichtigt wird. Somit werden den Arbeitnehmern jährlich maximal 54.038 TL Abfindung nach Abzug der Stempelsteuer ausgezahlt.

Wer im Juni geht, wird verlieren
Durch diese Erhöhung der Gehaltsobergrenze ergeben sich für die Arbeitnehmer gravierende Unterschiede. Beispielsweise erhält ein Arbeitnehmer, der im Juni aus dem Unternehmen ausscheidet, auf Jahresbasis 7.796 US-Dollar weniger Vergütung. Bei jemandem, der 10 Jahre gearbeitet hat, kann dieser Unterschied bis zu 77.960 TL betragen, und bei jemandem, der 20 Jahre gearbeitet hat, kann er bis zu 155.920 TL betragen. Daher ist der Zeitpunkt für diejenigen, die eine Kündigung ihres Arbeitsplatzes in Erwägung ziehen, von großer Bedeutung.

Welche Zahlungen werden als Entschädigung berücksichtigt?
Die Abfindung wird nicht ausschließlich auf Basis des Nettogehalts berechnet. Zum Bruttolohn zählen auch sämtliche dem Arbeitnehmer regelmäßig zur Verfügung gestellten Barmittel und Barmitteläquivalente. In diesem Rahmen werden beispielsweise Reise- und Verpflegungskosten sowie regelmäßig gezahlte Prämien bewertet. Unregelmäßig gezahlte Überstunden und Zuschläge werden bei der Berechnung allerdings nicht berücksichtigt.
ahaber