Mindestlohn-Zwischenerhöhung Juli 2025 Erwartung: Wird es im Juli eine Zwischenerhöhung des Mindestlohns geben? Zwischenerklärung von Zentralbankpräsident Karahan


Der Mindestlohn wurde auf 22.104,67 TL netto und 26.005,50 TL brutto festgelegt und zum 1. Januar 2025 um 30 Prozent erhöht. Dieser Betrag stellt eine deutliche Erhöhung gegenüber dem Nettomindestlohn von 17.002 TL im Jahr 2024 dar. Ob der Mindestlohn im Juli 2025 erhöht wird, kann sich je nach Inflationsdaten und wirtschaftlicher Lage ändern. Mit Beginn des Jahres 2025 wurde der Mindestlohn um 30 Prozent erhöht. Ab dem 1. Januar 2025 wurde der Nettomindestlohn auf 22.104,67 TL festgelegt, während der Bruttobetrag auf 26.005,50 TL festgelegt wurde.

Diese Erhöhung stellt eine deutliche Steigerung gegenüber dem im Jahr 2024 eingeführten Nettomindestlohn von 17.002 TL dar. Ob es im Juli 2025 zu einer weiteren Erhöhung kommt, wird sich anhand der Inflationsraten und Konjunkturindikatoren im ersten Halbjahr zeigen.

Die Aussagen der Regierung zur vorläufigen Mindestlohnerhöhung im Juli werden aufmerksam verfolgt. Minister für Arbeit und soziale Sicherheit Işıkhan, der im Rahmen der AKP-Fraktionssitzung im Parlament war, beantwortete Fragen von Reportern. Minister Işıkhan antwortete auf eine Frage zur vorübergehenden Erhöhung des Mindestlohns: „Es ist zu früh, um über eine vorübergehende Erhöhung des Mindestlohns zu sprechen. Wir werden die notwendige Einschätzung vornehmen, wenn die Zeit gekommen ist. Im Moment ist es noch zu früh.“ „Er hat den Ausdruck verwendet“, antwortete er.

In seiner vorherigen Erklärung hatte Işıkhan gesagt: „Wir müssen die Kaufkraft unserer Bürger schützen. Wir erwarten einen Rückgang der Inflation, aber sollte es zu einem Rückschlag kommen, könnte im Juli eine vorläufige Erhöhung auf der Tagesordnung stehen.“ Sollte es zu keiner zwischenzeitlichen Erhöhung des Mindestlohns kommen, erfolgt die nächste Erhöhung im Jahr 2026. Bis April 2025 sank die jährliche Inflation auf 37,86 %. Wirtschaftsexperten gehen davon aus, dass die Mindestlohnerhöhung im ersten Monat des Jahres 2026 erfolgen wird.

Auf die Frage von Pressevertretern nach dem Bericht, ob es eine vorübergehende Erhöhung des Mindestlohns geben werde, antwortete Karahan: „Wir sind hier nicht die Entscheidungsträger, es gibt eine Kommission, und sie tut ihre Arbeit. Wir geben diesem Gremium weder intern noch extern Empfehlungen. Die Inflationsschätzungen, die wir im Bericht präsentieren, basieren auf verschiedenen Annahmen, unter anderem zur Lohnentwicklung.“
ntv