GIRESUN 2. ZIVILGERICHT FÜR FRIEDEN

BASIS NR.: 2025/26 Der Nachlass des verstorbenen MUSTAFA GÜNEY, geboren am 23.01.1960 und gestorben am 22.09.2025, eingetragen im Bevölkerungsregister im Bezirk KEŞAP, Ortsteil/Dorf UĞURCA, Band 4, 57, Familienzeile Nr. 25, wurde von allen seinen gesetzlichen Erben abgelehnt, und die offizielle Liquidation des Nachlasses wurde beantragt;
Gemäß Artikel 621 des türkischen Zivilgesetzbuches wird hiermit bekannt gegeben, dass alle Gläubiger, die aufgrund einer Garantie eine Forderung erhalten, diese innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe zusammen mit allen relevanten Unterlagen beim türkischen Gerichtshof anmelden und registrieren lassen müssen. Andernfalls können die Erben derjenigen, die ihre Forderungen nicht innerhalb dieser Frist anmelden, diese gemäß Artikel 621 des türkischen Zivilgesetzbuches weder persönlich noch im Zusammenhang mit dem Nachlass geltend machen und müssen Auskunft über das Pfandrecht und die Sicherheiten erteilen.
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