Neue Steuer-, Gebühren- und Bußgelderhöhungen sind im Anmarsch.

Der für 2026 geltende Neubewertungssatz wurde offiziell bekanntgegeben. Er beträgt demnach 25,49 Prozent. Wie in den Vorjahren wurde dieser Satz auf Basis des 12-Monats-Durchschnitts der Erzeugerpreisindexdaten (EPI) vom Oktober berechnet.
Der Neubewertungssatz, der im letzten Jahr bei 43,93 Prozent lag, ist in diesem Jahr deutlich auf 25,49 Prozent gesunken. Präsident Recep Tayyip Erdoğan hat die Befugnis, diesen Satz zu erhöhen oder zu senken.
Steuern, Gebühren und Strafen werden ab dem 1. Januar 2026 steigen.Mit der Bekanntgabe des Neubewertungssatzes erhöhen sich Steuern, Strafen und Gebühren automatisch. Hinzu kommen: • Kosten für Verpflegung und Transport, • Steuerbefreiung für Mieteinnahmen, • Höchstgrenze für die Deklaration von Dividendeneinkünften, • Steuerbefreiung für Gewinne aus Immobilienverkäufen, • Höchstgrenze für Rechnungsstellung und Abschreibung, • Kosten für Pkw, • Passgebühren, • IMEI-Registrierungsgebühr.
• Viele Posten, wie zum Beispiel die internationale Ausreisesteuer, werden geändert.
Die neuen Beträge treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

Gebühren für Essenskarten: Der tägliche Betrag für Essenskarten, derzeit 240 TL + MwSt., wird voraussichtlich um 25,49 Prozent auf 301,17 TL steigen.
Transportkosten: Die einkommensteuerfreie Transportgebühr, die im Jahr 2025 126 TL pro Tag betrug, wird voraussichtlich im Jahr 2026 auf 158,11 TL steigen.
Steuerbefreiung für Mieteinnahmen: Die Steuerbefreiung für Mieteinnahmen, die 2025 bei 47.000 TL lag, wird voraussichtlich mit dem neuen Steuersatz auf 58.980 TL steigen. Somit fallen für Mieteinnahmen unterhalb dieses Betrags keine Steuern an.
Deklarationsgrenze: Die Deklarationsgrenze für Einkünfte aus Dividenden, Mieteinnahmen aus Arbeitsstätten oder Einkünften aus mehr als einem Arbeitgeber wird von 330.000 TL auf 414.117 TL erhöht, und die Deklarationsgrenze für Einkünfte, für die keine Freibeträge oder Abzüge gelten, wird von 18.000 TL auf 22.588 TL erhöht.
Gewinn aus Immobilienverkäufen: Der Freibetrag für Immobilien, die innerhalb von weniger als fünf Jahren verkauft werden, erhöht sich von 120.000 TL auf 150.588 TL.
Rechnungs- und Abschreibungsgrenze: Die Grenze für Anlagevermögen, bis zu der Rechnungen ausgestellt und direkte Aufwendungen abgeschrieben werden können, wird von 9.900 TL auf 12.423 TL erhöht.
Ausgaben für Pkw: Die monatliche Mietgebührenobergrenze für geleaste Pkw wird von 37.000 TL auf 46.431 TL erhöht, und der SCT + MwSt.-Betrag, der als Aufwand für gekaufte Fahrzeuge geltend gemacht werden kann, wird von 990.000 TL auf 1.242.351 TL erhöht.
Darüber hinaus können maximal 70 Prozent der Kfz-Kosten vom Einkommen abgezogen werden.
IMEI-Registrierungsgebühr: Es wird erwartet, dass die IMEI-Registrierungsgebühr für Telefone von 45.614 TL auf 57.241 TL steigen wird.
Internationale Ausreisegebühr: Die internationale Ausreisegebühr, die derzeit 1.000 TL beträgt, wird voraussichtlich um 25 Prozent auf 1.255 TL steigen.
Passgebühren: Auch die Passgebühren steigen. Im neuen Jahr erhöht sich die Gebühr für einen Sechsmonatspass von 2.359 Lira auf 2.960 Lira und für Pässe mit einer Gültigkeit von über drei Jahren von 11.274 Lira auf 14.147 Lira. Die Gebühr für das Passheft steigt von 1.135 Lira auf 1.424 Lira.
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