Gouverneur von Rostow erläutert Gründe für die Reorganisation der Entbindungskliniken

Beispielsweise wurden Frauen in den Wehen aus Gukowo nach Kamensk-Schachtinski und aus der Region Matwejewo-Kurgan nach Taganrog und Rostow am Don geschickt. Patienten machten auch auf den Ärztemangel in der Geburtsklinik aufmerksam – diese Situation trat im Bezirk Zernograd auf.
Jurij Sljussar betonte, dass die Umstrukturierung der Entbindungskliniken „weniger mit der Wirtschaft als vielmehr mit der Degradierung des medizinischen Personals“ zusammenhänge: „Weniger als 50 Geburten pro Jahr führen in einer Einrichtung faktisch zur Disqualifikation sowohl der Ärzte als auch des Personals.“ Aus diesen Gründen, so der Leiter der Region, werde beschlossen, die Ärzte in andere, „näher gelegene“ Entbindungskliniken zu versetzen, wo sie ihre Tätigkeit fortsetzen könnten. Nach Angaben des amtierenden Gouverneurs gibt es in der Region derzeit praktisch keine Entbindungskliniken mit geringer Intensität.
„Die Diskussion dreht sich nur noch um das Bokovsky-Entbindungskrankenhaus. Höchstwahrscheinlich wird es aber geschlossen und das Personal an einen anderen Standort versetzt. Es gibt einfach keine andere Möglichkeit. Andernfalls wird sich die Qualität der Leistungen verschlechtern“, bemerkte Slyusar.
Der Beamte berichtete außerdem, dass Ärzte geplante Babys in Entbindungskliniken der ersten (schwangere Frauen ohne chronische Erkrankungen) und zweiten (schwangere Frauen mit chronischen Erkrankungen) Ebene zur Welt bringen. Bei Komplikationen werden die Gebärenden nach Rostow geschickt, um dort in Entbindungskliniken der dritten Stufe Hilfe zu erhalten. Für Notfälle gibt es in den zentralen Kreiskrankenhäusern der Region auch Notgeburtsstationen.
Laut Rosstat wurden im Januar und Februar 2025 in der Oblast Rostow 5,2 Tausend Babys geboren, das sind 72 weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. In denselben Monaten starben in der Region 9,5 Tausend Menschen.
Im April 2025 genehmigte das russische Gesundheitsministerium das Verfahren zur Übertragung bestimmter Funktionen des behandelnden Arztes an einen Sanitäter oder eine Hebamme durch den Leiter einer medizinischen Organisation bei der Bereitstellung von medizinischer Grundversorgung und Notfallversorgung. Das Dokument sieht unter anderem die Möglichkeit vor, dass die Aufgaben eines Geburtshelfers und Gynäkologen durch einen Sanitäter oder eine Hebamme wahrgenommen werden, wenn in einer medizinischen Einrichtung kein solcher Facharzt vorhanden ist.
vademec