STF bestimmt, ob bei vorzeitiger Erbschaftsspende Einkommensteuer anfällt

Die Plenarsitzung des Obersten Bundesgerichtshofs hat am vergangenen Freitag, dem 25., die allgemeine Fassung einer Berufung gebilligt, mit der die Gewerkschaft die Einziehung von Einkommensteuer von einem Steuerzahler beantragt, der seiner Tochter eine Immobilie geschenkt hat, um die Erbschaft des Vermögens vorwegzunehmen.
Das Thema ist umstritten und Gegenstand unterschiedlicher Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs. In den letzten Jahren haben die beiden Gerichtssenate in sehr ähnlichen Fällen sowohl zugunsten der Union als auch zugunsten der Steuerzahler entschieden. Nun haben die Minister beschlossen, ihre Auffassung zu vereinheitlichen und einen Fall auszuwählen, dessen Ausgang zu einer These führen wird, der alle Gerichte des Landes folgen sollen.
Das Thema beschäftigt insbesondere Steueranwälte, die jedes Jahr Tausenden von Menschen beistehen, die die Einziehung der Einkommensteuer auf Erbschaftsvorauszahlungen verhindern wollen. Das Hauptargument besteht darin, dass kein zu versteuerndes Einkommen entsteht, da es sich bei der Schenkung eines Vermögenswerts tatsächlich um eine Vermögensminderung und nicht um eine Vermögenserhöhung handelt.
Ein weiteres Argument besteht darin, dass der Schenkende bereits die Steuer auf Übertragungen von Todes wegen oder Schenkungen (ITCMD), eine staatliche Steuer, zahlt und für dieselbe Transaktion nicht zweimal besteuert werden kann.
Vor dem Obersten Gerichtshof argumentiert die Generalstaatsanwaltschaft des Finanzministeriums (PGFN), dass die Erhebung von IR gerechtfertigt sei, da zum Zeitpunkt der Schenkung ein Kapitalgewinn durch die Wertsteigerung des Vermögenswerts nachgewiesen werde, was der Grund für die Erhebung sei und nicht die Schenkungstransaktion selbst.
Verstehen
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist die sogenannte Pflichtteilsvorwegnahme vorgesehen. Wenn der Schenker einem direkten Nachkommen oder Ehepartner ein Vermögen schenkt, führt er laut Gesetz vor seinem Tod tatsächlich die vorzeitige Aufteilung seines Vermögens unter den Erben durch. Diese Vorgehensweise wird als Möglichkeit gesehen, die Nachfolge zu erleichtern und Konflikte zu vermeiden.
Das Problem tritt jedoch auf, wenn sich der Wert des zu spendenden Vermögenswerts ändert. Denn dem Schenker ist es beispielsweise gestattet, den Wert einer Immobilie zum Zeitpunkt der Übertragung den Marktgegebenheiten anzupassen.
In dem vom Obersten Gerichtshof als Paradebeispiel gewählten Fall kaufte der Steuerzahler beispielsweise vor Jahrzehnten ein Haus für 17.000 Reais, machte jedoch bei der Schenkung von seinem Recht Gebrauch, den Marktwert auf 400.000 Reais zu aktualisieren, wie aus der offiziellen Bewertung hervorgeht.
Als die Federal Revenue Service von der Spende erfuhr, berechnete sie dem Spender für die Transaktion eine Einkommensteuer von ca. 26.000 R$. Dabei wurde lediglich berücksichtigt, dass der Steuerzahler eine Immobilie zu einem niedrigeren Wert erworben und denselben Vermögenswert zu einem höheren Wert veräußert hatte. Dabei wurde nicht berücksichtigt, ob es sich tatsächlich um einen Verkauf mit finanziellem Gewinn handelte.
Unzufrieden erhob der Steuerzahler Klage und erhielt eine positive Entscheidung des Bundeslandesgerichts der 4. Region, das die Erhebung von Einkommensteuer auf Erbschaftsvorschüsse für verfassungswidrig erklärte. Daraufhin legte die PGFN Berufung beim Obersten Gerichtshof ein. Es gibt keine festgelegte Frist für die Minister, um eine endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit zu treffen.
CartaCapital