Julita Karaś-Gasparska: KSEF – letzter Aufruf zur Vorbereitung
Das Gesetz vom 5. August dieses Jahres, das das obligatorische nationale elektronische Rechnungssystem einführt, wurde verabschiedet und im Gesetzblatt veröffentlicht. Die Vorschriften sind in Kraft, daher sollten sich alle, die die Vorbereitungen für die Einführung des Systems aufgeschoben haben, schnellstmöglich damit befassen und Maßnahmen ergreifen, zumal das Finanzministerium stets betont hat, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verpflichtung zur Rechnungsstellung über das nationale elektronische Rechnungssystem unverändert bleibt. Dies bedeutet, dass dies der letzte Aufruf ist, sich auf neue Herausforderungen vorzubereiten: Anpassung der IT-Systeme, Entwicklung neuer Verfahren für den Dokumentenfluss und Teilnahme an Schulungen.
RP