Gewinnbeteiligung: Welche Unternehmen zahlen diese Leistung NICHT?

Die Gewinnbeteiligung ist ein Grundrecht für Arbeitnehmer in Mexiko. Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass nicht alle Unternehmen dieser Verpflichtung nachkommen müssen.
Millionen von Arbeitnehmern warten auf dieses zusätzliche Einkommen, aber wie jedes Jahr Einige Unternehmen sind von der Gewährung dieser Vergütung ausgenommen.
Nach dem Bundesarbeitsgesetz (LFT) sind Unternehmen, die ihren Betrieb gerade erst aufnehmen, im ersten Jahr ihrer Tätigkeit davon ausgenommen.
Darüber hinaus sind Unternehmen, die sich der Entwicklung innovativer Produkte widmen, in den ersten beiden Jahren nicht verpflichtet, Gewinne auszuschütten. Dies ist Teil eines gesetzlichen Anreizes, der Investitionen in Technologie und Innovation fördern soll.
Auch dezentrale öffentliche Einrichtungen, die zu kulturellen oder sozialen Zwecken tätig sind, wie etwa das mexikanische Sozialversicherungsinstitut (IMSS), sind von der Gewinnbeteiligung ausgeschlossen.
Darüber hinaus sieht das Gesetz eine einkommensabhängige Ausnahme vor: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 300.000 Pesos sind laut ihrer Steuererklärung bei der SAT im Jahr 2025 von der Gewährung dieser Vergünstigung befreit.
Der Bundesanwalt für Arbeitsschutz (Profedet) weist darauf hin, dass Der 31. Mai ist die Frist für die Auszahlung der Zahlungen entsprechend der Gewinnausschüttung. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmens bzw. Arbeitgebers, dieser Verpflichtung rechtzeitig nachzukommen.
Wenn Sie bis zu diesem Datum jedoch keine Zahlung erhalten, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Gehen Sie zur Bundesanwaltschaft für Arbeitsrecht, um eine Beschwerde einzureichen. Dieses Gremium ist verpflichtet, diese Beschwerden zu prüfen und innerhalb relativ kurzer Zeit zu lösen.
- Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass Sie Ihren Anspruch durch eine Beschwerde bei der Schlichtungs- und Schiedsstelle geltend machen und den Fall klären lassen, um die entsprechende Zahlung zu erhalten. Denn zu dieser Ausschüttung sind alle Arbeitgeber verpflichtet, die Gewinne erwirtschaftet haben.
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