So beantragen Sie ein spanisches Studentenvisum

Dieses relativ unkomplizierte Visum bietet Ausländern die Möglichkeit, in Spanien zu leben und gleichzeitig Spanisch zu lernen oder ihre Ausbildung fortzusetzen. Hier finden Sie die Voraussetzungen für Nicht-EU-Bürger jeden Alters, die einen Antrag stellen möchten – vom Papierkram bis zur Krankenversicherung.
Ein Studentenvisum für die Einreise nach Spanien ist ab 18 Jahren möglich und gehört in der Regel zu den am einfachsten zu erhaltenden Aufenthaltsgenehmigungen. Die finanziellen Anforderungen sind zudem nicht so hoch, sodass dies eine gute Option sein kann, wenn Ihr Einkommen nicht für das Digital Nomad Visa ausreicht oder Ihr passives Einkommen nicht für das Non-Lucrative Visa ausreicht.
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen, müssen Sie ein Studentenvisum beantragen, wenn Sie in Spanien einen Kurs, ein Ausbildungsprogramm, ein Praktikum oder eine Freiwilligenarbeit absolvieren möchten, die länger als drei Monate dauert.
Dieses Visum kann je nach Herkunftsland und den mit Spanien vereinbarten Programmen auch für Au-pairs und Lehrassistenten gelten.
Damit ein Kurs für das Visum in Frage kommt, muss es sich um einen der folgenden Kurse handeln:
- Ein Hochschulstudiengang.
- Eine nachobligatorische Sekundarschulbildung
- Ein Mobilitätsprogramm für Schüler der obligatorischen und nachobligatorischen Sekundarstufe
- Ausbildungsmaßnahmen: Sprachassistenten; Spanischunterricht oder andere Amtssprachen wie Katalanisch; Vorbereitungskurse für Auswahlprüfungen; Zugang zu spezialisierter Gesundheitsausbildung; Qualifikationsnachweise oder Berufsqualifikationen; und Berufszertifikate.
Beachten Sie, dass Ihr Kurs nicht zu 100 Prozent online stattfinden kann. Zumindest Teile davon müssen persönlich, zum Beispiel in einer Schule oder Sprachakademie, stattfinden.
Wie können Sie sich bewerben?
Seit dem 20. Mai 2025, dem Inkrafttreten des neuen Einwanderungsgesetzes, können Sie kein Studentenvisum mehr beantragen, während Sie sich als Tourist hier aufhalten. Sie müssen sich über das Konsulat in Ihrem Heimatland bewerben.
Dies bedeutet, dass Sie zunächst das nächstgelegene spanische Konsulat kontaktieren und dort das Verfahren befolgen müssen.
Dazu müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen, das diesem ähnelt. Beachten Sie, dass sich das Formular je nach Land und Konsulat, von dem aus Sie den Antrag stellen, leicht unterscheiden kann.
Wenn Sie ein Hochschulstudium absolvieren und ein Familienmitglied mitbringen, muss dieses ebenfalls ein eigenes Antragsformular ausfüllen. Alternativ können Sie dies auch für Ihr Kind tun.
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Zusammen mit Ihrer Bewerbung müssen Sie Folgendes einsenden:
- Ein aktuelles, farbiges Passfoto – unter den gleichen Bedingungen wie bei einem Passfoto, z. B. keine Hüte oder Sonnenbrillen.
- Original und Fotokopie der biometrischen Datenseite Ihres Reisepasses. Dieser muss mindestens ein Jahr gültig sein und zwei leere Seiten haben.
- Nachweis über die Zulassung zum Studium, zur Ausbildung, zum Ehrenamt oder zum Praktikum.
Hierzu kann beispielsweise ein Zulassungsbescheid gehören, bei Hochschulbildung, nachobligatorischen Sekundarschulstudiengängen und Ausbildungsmaßnahmen muss jedoch auch ein Nachweis über die Immatrikulation und die Zahlung der Gebühren vorliegen.
Finanzieller Nachweis
Darüber hinaus müssen Sie nachweisen, dass Sie für Ihren eigenen finanziellen Unterhalt und den Ihrer mitziehenden Familienmitglieder sorgen können.
Der erforderliche Mindestbetrag entspricht 100 Prozent des spanischen Indikators für öffentliche Mehreffekteinkommen (IPREM). Für das Jahr 2025 entspricht dies 600 Euro pro Monat oder 7.200 Euro pro Jahr.
Für das zweite Familienmitglied müssen Sie zusätzlich 75 Prozent des IPREM haben – also 450 €.
Beachten Sie, dass Sie aufgrund der neuen Änderungen beim Studentenvisum Familienangehörige nur noch mitbringen können, wenn Sie ein Hochschulstudium absolvieren, und nicht nur, wenn Sie beispielsweise einen Sprachkurs absolvieren.
Bei Kindern müssen Sie außerdem deren Verwandtschaftsverhältnis zu Ihnen nachweisen, beispielsweise durch Geburtsurkunden oder die Vormundschaft.
Sie können Schreiben von Universitäten oder Schulen vorlegen, wenn diese die Kosten für Ihre Unterkunft und Verpflegung übernehmen oder Sie sponsern.
Private Krankenversicherung
Sie müssen nachweisen, dass Sie bei einer in Spanien zugelassenen privaten Krankenversicherung versichert sind. Der Versicherungsschutz muss dem einer gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, d. h. Zuzahlungen usw. sind erforderlich. Reiseversicherungen werden nicht akzeptiert.
Für Briten ist zu beachten, dass die britische Global Health Insurance Card (GHIC) als Krankenversicherung für Studentenvisa akzeptiert wird.
Polizeiliches Führungszeugnis
Sie müssen ein polizeiliches Führungszeugnis Ihres Wohnsitzlandes oder Ihrer Wohnsitzländer für die letzten fünf Jahre vorlegen können. Dieses muss legalisiert oder mit einer Apostille versehen und offiziell ins Spanische übersetzt sein, um gültig zu sein.
Ärztliches Attest
Sie benötigen ein Original und eine Fotokopie eines ärztlichen Attests, das bestätigt, dass Sie nicht an einer Krankheit leiden, die schwerwiegende Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben könnte. Auch dieses Attest muss offiziell ins Spanische übersetzt und mit einer Apostille versehen sein.
Wenn Sie sich als Sprach- oder Lehrassistent bewerben, müssen Sie das Ernennungsschreiben der Abteilung des spanischen Bildungsministeriums vorlegen.
Und für Au-Pairs müssen Sie einen Brief oder eine Vereinbarung senden, die von Ihnen und der Gastfamilie unterzeichnet ist.
Wann und wie lange dauert die Bewerbung?
Ihre Bewerbung muss mindestens zwei Monate vor Studienbeginn eingereicht werden, Sie erhalten innerhalb eines Monats eine Entscheidung.
Bei einer Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen und ergänzende Angaben machen.
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