Die Alkoholsperre kommt, ein Verbot für das Fahren mit zu viel Alkohol

Harte Zeiten für Bacchus-Liebhaber, die bereits mit zu viel Alkohol am Steuer erwischt wurden: Matteo Salvini hat das Dekret unterzeichnet, das den Einsatz von Alkoholsperren erlaubt, die Wiederholungstäter künftig im Auto verwenden müssen. Bei zu hohem Alkoholpegel springt das Auto nicht an. Einige Branchenexperten, insbesondere Sachverständige und Karosseriewerkstätten, hatten bereits Zweifel an dieser Maßnahme der neuen Straßenverkehrsordnung geäußert. Angefangen bei den Kosten, die – so hieß es – rund 2.000 Euro pro Auto betragen.
Doch nun ist es entschieden. Salvini – so das Verkehrsministerium – „hat das Dekret unterzeichnet, das die Eigenschaften und Einbaumethoden des Alcolock-Systems definiert. Dieser Text gibt autorisierten Werkstätten und Nutzern präzise Richtlinien für die Montage. Es handelt sich um eine der wichtigsten Neuerungen der neuen Straßenverkehrsordnung, die seit dem 14. Dezember in Kraft ist. Das Alcolock-System verhindert das Starten des Fahrzeugs, wenn der Fahrer einen Atemalkoholtest nicht besteht.“
Der Motor startet nur, wenn der Promillewert Null beträgt. Die neue Verordnung – so das MIT – macht den Einbau einer Alkoholsperre für Fahrer verpflichtend, die bereits wegen Fahrens mit einem Blutalkoholspiegel von über 0,8 g/l bestraft wurden. Dies ist eine wichtige Maßnahme gegen Wiederholungstäter, die nur noch Fahrzeuge fahren dürfen, in denen diese Vorrichtung installiert ist. Die Verordnung legt fest, dass die Alkoholsperre in verschiedenen Fahrzeugkategorien für den Personen- und Gütertransport eingebaut werden kann und den europäischen Vorschriften entsprechen muss. Besondere Verpflichtungen gelten für die Hersteller, die detaillierte Anleitungen für Einbau, Gebrauch und Wartung bereitstellen müssen.
Autorisierte Installateure spielen eine entscheidende Rolle. Sie müssen ein spezielles Siegel anbringen, um Manipulationsversuche zu verhindern. Bei Straßenkontrollen muss der Fahrer die Original-Einbauerklärung und das gültige Kalibrierungszertifikat des Geräts vorlegen. Für den Einbau des Alkoholschlosses ist keine Aktualisierung des Einzelfahrscheins erforderlich. Das Ministerium veröffentlicht die Liste der autorisierten Installateure und der mit den einzelnen Alkoholschlosstypen kompatiblen Fahrzeugmodelle auf der Website www.ilportaledellautomobilista.it.
Zu den bereits bei der Einführung des Kodex geäußerten Zweifeln zählte der italienische Verband der Schadensgutachter Aiped, der unter anderem argumentierte, dass das Dekret des Verkehrsministeriums zur Alkoholsperre „einige kritische Punkte enthält, die Anlass zu Rechtsstreitigkeiten und Einsprüchen von Autofahrern geben können“. So seien beispielsweise „Ein- und Ausbau der Alkoholsperre nicht Teil der technischen Vorgänge, die von den zuständigen Kraftfahrzeugbehörden geprüft und getestet werden müssen“. Federcarrozzieri kritisiert außerdem: „Der italienische Fahrzeugbestand ist bekanntermaßen sehr alt; fast 22 % der im Umlauf befindlichen Fahrzeuge sind über 19 Jahre alt. Es besteht daher die konkrete Gefahr, dass es bei vielen besonders alten Fahrzeugen technisch unmöglich sein wird, die Alkoholsperre einzubauen.“
ansa