Senat billigt Artikel 2, Trennung der Laufbahnpässe

Der Senat hat Artikel 2 des Gesetzentwurfs zur Trennung der Richterlaufbahnen genehmigt. Der Text modifiziert Artikel 102 der Verfassung, indem er präzisiert, dass die Vorschriften über die Justiz „auch die getrennten Laufbahnen der Richter und Staatsanwälte regeln“. Die nachfolgenden Artikel 3 und 4 präzisieren und konkretisieren das Prinzip der Laufbahntrennung und der beiden CSMs für die beiden Richterämter. Alle Änderungsvorschläge der Opposition wurden zuvor abgelehnt.
ansa