Referendum am 8. und 9. Juni 2025: Möchten Sie Wahlhelfer oder Wahllokalpräsident in Mailand werden? Entschädigung und Antragstellung

Sprache auswählen

German

Down Icon

Land auswählen

Italy

Down Icon

Referendum am 8. und 9. Juni 2025: Möchten Sie Wahlhelfer oder Wahllokalpräsident in Mailand werden? Entschädigung und Antragstellung

Referendum am 8. und 9. Juni 2025: Möchten Sie Wahlhelfer oder Wahllokalpräsident in Mailand werden? Entschädigung und Antragstellung

Mailand, 28. April 2025 – Ab sofort können Bewerbungen für die Stelle eines Wahlhelfers oder Wahllokalleiters bei den Referendumswahlen am 8. und 9. Juni eingereicht werden. Die wahlberechtigten italienischen Bürger sind aufgerufen, ihre Meinung zu den Volksabstimmungen zur Aufhebung des Parlaments (Artikel 75 der Verfassung) zu fünf Fragen im Zusammenhang mit der Regelung von Arbeit und Staatsbürgerschaft abzugeben. Die Wahllokale sind am Sonntag, den 8. Juni, von 7.00 bis 23.00 Uhr und am Montag, den 9. Juni, von 7.00 bis 15.00 Uhr geöffnet .

Referendum im Juni: Abstimmung über verschiedene Themen
Voraussetzungen für die Bewerbung

Um als Wahlhelfer oder Präsident eines Wahllokals kandidieren zu können, müssen Sie volljährig sein und die italienische Staatsbürgerschaft besitzen (Bürger mit Wohnsitz in Mailand können ebenfalls kandidieren). Für die Ausübung des Amtes des Wahllokalpräsidenten ist zudem der Besitz eines Realschulabschlusses erforderlich.

So machen Sie sich erreichbar: Informationen

Ihre Bereitschaft, als Wahlhelfer oder Wahlleiter eines Wahllokals tätig zu werden, können Sie durch Ausfüllen des folgenden Formulars bekunden: ein spezielles Online-Formular, das bis zum 5. Juni auf der Website der Stadt Mailand verfügbar ist . Alternativ können Sie Ihre Verfügbarkeit per E-Mail an [email protected] mitteilen.

Wie hoch ist die Vergütung für Wahlhelfer und Wahllokalleiter?

Aber wie viel bekommen Sie für die Erledigung dieser Aufgaben bezahlt? Für Wahllokalpräsidenten beträgt die Vergütung 262 Euro, für Wahlsekretäre und Wahlhelfer 192 Euro . Für die Sondersitze betragen die Entschädigungen jedoch 79 Euro bzw. 53 Euro.

Hinweise zur Stimmabgabe außerhalb der Geschäftsstelle

Die Stadt Mailand weist anlässlich der Referendumstermine vom 8. und 9. Juni darauf hin, dass Wähler, die aus Studien-, Arbeits- oder medizinischen Gründen in einer Gemeinde einer anderen Provinz als der ihrer Wohngemeinde wohnhaft sind, für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten, in den das Datum der Konsultationen fällt, auswärts abstimmen dürfen . Um auswärts wählen zu können, ist es notwendig, bis Sonntag, den 4. Mai (widerruflich am 14. Mai) einen speziellen Antrag bei der Gemeinde des vorübergehenden Wohnsitzes einzureichen, dem folgende Unterlagen beigefügt sind:

  • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments;
  • Kopie der Wahlkarte (bei Ihrer Wohngemeinde anzufordern);
  • Kopie der Bescheinigung oder eines anderen Dokuments, das den Status eines nichtansässigen Wählers bescheinigt und sich auf die Gründe für ein Studium, eine Arbeit oder eine medizinische Behandlung bezieht, für die der Wähler vorübergehend in einer Gemeinde in einer anderen Provinz als der Gemeinde seines Wohnsitzes wohnhaft ist.

Der Antrag kann elektronisch über die Seite der Stadt Mailand übermittelt oder von Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:30 bis 15:30 Uhr beim Wahlbüro in der Via Messina 52/54 abgegeben werden.

Die zur Stimmabgabe benötigten Unterlagen

Der Wähler muss mit einem gültigen Ausweisdokument und seiner Wahlkarte in seinem Wahllokal erscheinen . Während der Konsultation zum Referendum bleiben das Wahlbüro in der Via Messina 52 (nur für die Ausstellung von Wahlkarten), das Standesamt in der Via Larga 12 und die dezentralen Büros für die Ausstellung von Wahlkarten und Personalausweisen frei zugänglich und ohne Terminvereinbarung.

Il Giorno

Il Giorno

Ähnliche Nachrichten

Alle News
Animated ArrowAnimated ArrowAnimated Arrow