Einfuhrbeschränkungen für Edelstahl bis zum 31. Dezember gelockert
Die Regierung hat die Einfuhrbeschränkungen für Edelstahl gelockert und erlaubt den Verkauf bestimmter Produkte aus nicht BIS-konformem Stahl bis zum 31. Dezember. Diese Lockerung wurde aufgrund der unzureichenden inländischen Produktion dieser Stahlsorten verlängert. Das Ministerium argumentiert, dass Edelstahlimporteure Vorauszahlungen für zukünftige Bestellungen geleistet haben und die Anordnung zur Einhaltung der Rohstoffvorgaben ihre Produktion beeinträchtigen würde. Inländische Edelstahlhersteller äußerten jedoch in einem kürzlich geführten Gespräch mit dem Stahlministerium Bedenken hinsichtlich der Ausnahmeregelung, da Importe ihren Marktanteil schmälern und ihre Fähigkeit beeinträchtigen, Investitionen wieder hereinzuholen. „Die Regierung sollte eine konsequente Politik verfolgen. Wenn sie weiterhin Ausnahmen gewährt, werden wir unsere Investitionen nicht wieder hereinholen können, da weiterhin minderwertiger Stahl auf den indischen Markt gelangt“, sagte ein Teilnehmer des Gesprächs mit dem Stahlministerium. Die inländische Industrie wies das Ministerium auch auf die anhaltenden Auswirkungen dieser Ausnahmen über deren Ablaufdatum hinaus hin. „Obwohl die Anordnung am 31. Dezember ausläuft, wird bis dahin genügend Stahl importiert werden, um bis Juni zu reichen“, fügte eine mit der Entwicklung vertraute Person hinzu. Die Ausnahmeregelung erlaubt Stahlwerken außerhalb Indiens weiterhin die Verwendung von nicht BIS-konformen Rohstoffen für die Herstellung von Produkten, die nach Indien exportiert werden sollen, während „wir uns weiterhin an die BIS-Vorschriften halten müssen“, fügte die Person hinzu. Der indische Verband für die Entwicklung von Edelstahl (ISSDA) befürwortet die Ausweitung der Qualitätskontrollbestimmungen, um chinesisches Dumping und minderwertige Stahlimporte einzudämmen. „Importe sollten nur dann erlaubt sein, wenn die benötigten Produkte im Inland nicht verfügbar sind“, sagte ISSDA-Präsident Rajamani Krishnamurti.
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