Aktive Sterbehilfe: Frankreich plant Legalisierung - welche Regelungen gelten in anderen Ländern?

In Deutschland ist assistierter Suizid theoretisch möglich. Eine klare gesetzliche Regelung gibt es bislang jedoch nicht. In den vergangenen Jahren wurden mehrere Gesetzesvorschläge im Bundestag vorgestellt – sie fanden aber keine Mehrheit. Nach wie vor ist es selbst für Menschen mit tödlich verlaufenden, unheilbaren Erkrankungen schwer möglich, todbringende Medikamente zu bekommen. In Frankreich soll sich das nun ändern.
Schon während seines Wahlkampfs hatte Frankreichs Präsident Emmanuel Macron versprochen, aktive Sterbehilfe oder Beihilfe zum Suizid nach dem Vorbild von Belgien oder der Schweiz zuzulassen. Nun will Macron einen Gesetzentwurf vorlegen, der aktive Sterbehilfe legalisiert – unter bestimmten Bedingungen. So soll das Gesetz nur für Personen gelten, die über ihre vollständige Urteilsfähigkeit verfügen und deren Lebensende „kurz- oder mittelfristig“ bevorsteht.
Doch was bedeutet eigentlich aktive Sterbehilfe? Und worin unterscheidet sie sich von passiver und indirekter Suizidhilfe?
Die gezielte Herbeiführung des Todes einer Person auf deren Wunsch hin, also die Tötung auf Verlangen, wird als aktive Sterbehilfe bezeichnet und ist in den meisten Ländern verboten. In diesem Fall wird der freitodwilligen Person das beispielsweise todbringende Medikament direkt von jemandem verabreicht. Eine Sonderform der aktiven Sterbehilfe ist der ärztlich assistierte Suizid, bei dem auf Wunsch der freitodwilligen Person ein todbringendes Medikament etwa durch einen Sterbehilfe-Verein bereitgestellt wird. In diesem Fall nimmt der Patient oder die Patientin das Medikament selbst ein.
Bei der indirekten Sterbehilfe geht es primär um die Schmerzlinderung. Bewirkt hierbei ein Medikament, dass die Lebensdauer der Person verkürzt wird, wird dies dem Therapieziel untergeordnet und in Kauf genommen. Die passive Sterbehilfe bezieht sich auf lebensverlängernde Maßnahmen wie beispielsweise den Verzicht auf Beatmung, Ernährung oder Bluttransfusion.

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In den meisten Ländern Europas ist aktive Sterbehilfe verboten, lediglich in den Niederlanden, in Luxemburg, Belgien und in Spanien ist sie legal. Die Niederlande und Belgien gelten dabei als liberale Vorbilder: Aktive Sterbehilfe ist hier seit 2002 erlaubt. Allerdings muss die Person den Suizidwunsch freiwillig äußern und sich in einer medizinisch ausweglosen Situation befinden. In Belgien, den Niederlanden und Luxemburg dürfen zudem auch Minderjährige Sterbehilfe in Anspruch nehmen, wobei in den Niederlanden und in Luxemburg dafür die Zustimmung der Eltern benötigt wird.
In Spanien ist aktive Sterbehilfe durch einen Arzt oder eine Ärztin seit 2021 für unheilbar Kranke erlaubt. Psychische Erkrankungen sind von der Sterbehilfe ausgenommen. Im Mai 2023 billigte auch das Parlament in Portugal einen Gesetzesentwurf zur aktiven Sterbehilfe. Auch in Kanada und Kolumbien ist die Verabreichung eines todbringenden Medikaments auf Wunsch hin erlaubt oder gerichtlich zugelassen.
In der Schweiz ist aktive Sterbehilfe nicht ausdrücklich erlaubt, aber auch nicht ausdrücklich verboten. Im Strafgesetzbuch steht als Bedingung nur: Wenn jemand einen Suizid durch „selbstsüchtige Beweggründe“ unterstützt, drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Ein Gesetz, das die Bedingungen regelt, gibt es in der Schweiz nicht. Die Schweiz gilt darüber hinaus als das prominenteste Land in Europa, in dem Beihilfe zum Suizid legal ist. Auch in Deutschland, Finnland und Österreich ist ärztlich assistierte Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen zugelassen.
In Neuseeland sowie in Australien ist ärztlich assistierte Sterbehilfe ebenfalls erlaubt, in den australischen Bundesstaaten Victoria und Queensland dürfen Kranke zudem aktive Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen in Anspruch nehmen.

Elsa K. will sterben. Mithilfe eines Freitodbegleiters aus Husum verabreicht sie sich selbst eine tödliche Infusion – das ist seit 2020 in Deutschland erlaubt. Aber wie fühlt sich der Helfer dabei? Und wie stabil ist die rechtliche Basis, auf der er agiert?
Ähnlich wie in Europa handhaben auch in den USA die einzelnen Staaten den sogenannten „Death with Dignity“ (auf deutsch: würdevollen Tod) sehr unterschiedlich. In allen Bundesstaaten ist aktive Suizidbeihilfe verboten. Der ärztlich assistierte Freitod ist hingegen in sechs Bundesstaaten erlaubt. Oregon ist dabei Vorreiter: Bereits seit 1997 gilt hier das Recht auf einen assistierten Suizid. Auch in Washington, New Mexico, Vermont, Montana und Kalifornien ist dies möglich.
Passive und indirekte Sterbehilfe sind hingegen in den meisten europäischen Ländern legal, in Schweden, Italien, Ungarn, Irland oder Norwegen jedoch nur unter strengen Bedingungen.
In arabischen und asiatischen Ländern gilt Sterbehilfe jeglicher Art aufgrund kultureller oder religiöser Hintergründe als Tabuthema. Auch in Polen ist jegliche Beihilfe zum Suizid oder passive Sterbehilfe verboten. In Indien wurde hingegen 2018 passive Sterbehilfe zugelassen – allerdings nur unter strengen Bedingungen.
Haben Sie Suizidgedanken? Dann wenden Sie sich bitte an folgende Rufnummern:
Telefonhotline (kostenfrei, 24 Stunden), auch Auskunft über lokale Hilfsdienste: (0800) 111 0 111 (ev.) (0800) 111 0 222 (rk.) (0800) 111 0 333 (für Kinder / Jugendliche)
Wir haben diesen Text am 13. März 2024 zuletzt aktualisiert.
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