Papst würde der Rentenkommission widersprechen
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Kapitalrente, längeres Arbeiten, mehr Eigenvorsorge: Die Rentenpläne der Bundesregierung haben gemessen an der katholischen Soziallehre eine entscheidende Lücke: Familien kommen zu kurz.
Die Bundesregierung hat ihren Plan für die Zukunft der gesetzlichen Rente vorgestellt. Die von ihr eingesetzte Alterssicherungskommission empfiehlt eine Kapitalrente nach schwedischem und schweizerischem Vorbild, eine schrittweise Einbeziehung weiterer Berufsgruppen bis hin zu Beamten, ein höheres Renteneintrittsalter entsprechend der steigenden Lebenserwartung und mehr private Vorsorge.
Auf den ersten Blick wirkt das wie ein technisches Reformpaket. Dahinter steckt allerdings ein entscheidender Strategiewechsel: Es geht nicht mehr ausschließlich darum, dass eine jüngere Generation für eine ältere bezahlt. Sondern jede Generation soll zusätzlich selbst fürs Alter vorsorgen müssen. Die Generationen werden neu belastet. An diesem Punkt lohnt ein Blick auf einen Akteur, der in der Berliner Rentendebatte bislang kaum vorkommt: die katholische Kirche.
Die katholische Soziallehre kennt seit mehr als 100 Jahren einen Maßstab, an dem kein Rentenpolitiker vorbeikommt: Politik muss nicht nur der aktuellen Generation gerecht werden, sondern auch denjenigen, die die Rechnung, die in der Gegenwart gestellt wird, später bezahlen müssen. Damit hatte sich die Kirche in die Nähe der Position der sogenannten Rentenrebellen der Union gestellt.
Als der CDU-Abgeordnete Pascal Reddig im vergangenen Jahr gegen die Rentenpolitik der eigenen Koalition aufbegehrte, wurde er schnell zum „Rentenrebellen” gestempelt. Gemeint war sein Vorwurf, der genau das trifft, was auch die katholische Soziallehre fordert: Die Politik verspreche Leistungen, deren Finanzierung immer stärker auf die Jüngeren verschoben werde. Reddig selbst widersprach der Bezeichnung, das sei rebellisch: Man wolle nicht gegen die Rente rebellieren, sondern Renten retten.
Die Kirche hat ihre Soziallehre über Jahrhunderte immer weiterentwickelt. Seit Leo XIII. 1891 mit seiner Denkschrift Rerum Novarum die soziale Frage zum Thema der Kirche machte, zieht sich ein Gedanke durch alle Sozialenzykliken: Freiheit braucht Verantwortung. Eigentum verpflichtet. Solidarität endet dort, wo sie die Freiheit kommender Generationen gefährdet. Papst Johannes Paul II. warnte in Centesimus Annus ausdrücklich vor einem Sozialstaat, der durch Überdehnung neue Ungerechtigkeiten schafft. Die Kirche kennt neben der Solidarität immer auch die Subsidiarität: Verantwortung soll möglichst dort übernommen werden, wo Menschen selbst handeln können und nicht automatisch beim Staat landen.
Entsprechend hat die Deutsche Bischofskonferenz jetzt auf den Bericht der Alterssicherungskommission regiert. Sie begrüßt die Vorschläge. Der Vorsitzende ihrer Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen, Bischof Heiner Wilmer, sprich von einem wichtigen Beitrag zu einer „verlässlichen, sozial gerechten und generationengerechten” Alterssicherung. Aber er warnt auch: Reformen müssten den Sozialstaat sichern, dürften vor allem aber kommende Generationen nicht überfordern.
Vieles aus dem Reformwerk passt zur katholischen Sozialethik. Eine Kapitalrente verteilt Risiken auf mehrere Säulen. Die Einbeziehung weiterer Erwerbstätiger stärkt den Solidargedanken. Die Orientierung des Rentenalters an der Lebenserwartung folgt einem einfachen Gerechtigkeitsprinzip: Wer länger gesund lebt, kann auch länger Verantwortung für das Gemeinwesen übernehmen.
An einem entscheidenden Punkt allerdings würde die katholische Soziallehre weitergehen als die Kommission. Für sie ist der Bürger nicht nur Beitragszahler oder Rentenempfänger. Er ist ein Mensch, der Kinder großzieht, Angehörige pflegt oder dauerhaft Verantwortung übernimmt. Er leistet einen Beitrag zum Gemeinwohl, der ökonomisch oft unsichtbar bleibt.
Deshalb bleibt aus Sicht der Kirche jede Reform unvollständig, die die Finanzierung der gesetzlichen Rente sichert, aber die Frage nicht beantwortet, wie Familien künftig stärker berücksichtigt werden sollen. Das Umlageverfahren lebt von Kindern, rentenrechtlich spielen sie bis heute jedoch nur eine Nebenrolle. Aus Sicht der katholischen Soziallehre ist das keine technische Schwäche, sondern eine Gerechtigkeitslücke. Darauf verweist indirekt auch der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer. Freiheit, sagt er, sei niemals von Verantwortung zu trennen; der Mensch verwirkliche sich in Beziehung und Gemeinschaft. Dieses Menschenbild prägt die kirchliche Sozialethik bis heute.
Das Ergebnis wäre weder das Modell der Bundesregierung noch das der Rentenrebellen. Es wäre ein Rentensystem, das Solidarität, Eigenverantwortung und die Stärkung der Familie verbindet. Denn die eigentliche Botschaft der katholischen Soziallehre lautet nicht, möglichst hohe Renten zu garantieren. Sie lautet, Lasten gerecht zu verteilen – zwischen Arm und Reich, zwischen Erwerbstätigen und Rentnern, vor allem aber zwischen den Generationen.
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