Masken-Prozesse sorgen für enorme Kosten - weil zu oft die Anwälte gewechselt werden

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Masken-Prozesse sorgen für enorme Kosten - weil zu oft die Anwälte gewechselt werden

Masken-Prozesse sorgen für enorme Kosten - weil zu oft die Anwälte gewechselt werden
Ministerium äußert sich nicht
Zu Beginn der Corona-Pandemie hatte Ex-Gesundheitsminister Spahn großzügig Masken eingekauft.
Zu Beginn der Corona-Pandemie hatte Ex-Gesundheitsminister Spahn großzügig Masken eingekauft. Thomas Frey/dpa

In den Gerichtsverfahren zu den Einkäufen von Coronamasken hat das Bundesgesundheitsministerium seit 2020 knapp 90 Millionen Euro für Rechtsberatung an Kanzleien bezahlt.

Dies teilte das Ministerium auf Anfrage des Wirtschaftsmagazins „Capital“ mit. Konkret bezifferte es die Kosten auf 88 Millionen Euro. Nach eigenen Angaben beschäftigt das Ministerium in den mehr als 80 Verfahren aktuell fünf verschiedene Kanzleien.

In einigen der Verfahren hat das Gesundheitsministerium bereits zum zweiten oder sogar dritten Mal seine Kanzlei ausgetauscht und damit zusätzliche Kosten verursacht. In mehreren Verfahren mit hohem Streitwert vor dem Oberlandesgericht Köln fiel nur durch die zwischenzeitliche Mandatsaufnahme der neuen Kanzlei JBB eine Geschäftsgebühr in sechsstelliger Höhe an.

Alleine in vier Fällen, in denen er die Kläger vertrete, seien dadurch für den Bund Zusatzkosten von rund einer halben Million Euro entstanden, sagte der Berliner Anwalt Christoph Partsch dem Magazin. Ein Wechsel der Anwälte zu diesem späten Zeitpunkt sei „reine Geldverschwendung“, sagte Partsch.

Auf Fragen von Capital zu den wiederholten Wechseln seiner Anwälte teilte das Gesundheitsministerium mit, es äußere sich nicht zu „einzelnen Mandatierungen von Anwaltskanzleien“. Auch die Kanzlei JBB äußerte sich unter Verweis auf Verschwiegenheitspflichten nicht zu den Masken-Mandaten.

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