Kein Deutscher mehr sein – warum Doppelstaatler Pistorius’ Wehrdienst entgehen könnten

Am 5. Dezember 2025 verabschiedete der Bundestag ein neues Wehrdienstgesetz. Hintergrund ist die veränderte sicherheitspolitische Lage infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Das Ziel: Die Personalstärke der Bundeswehr soll deutlich erhöht werden. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) setzt zunächst auf Freiwilligkeit. Reicht das nicht, sieht das Gesetz verpflichtende Maßnahmen vor.
Wer sich entziehen möchte, könnte den Wehrdienst verweigern oder gar desertieren – so, wie es der Grünen-Politiker Felix Banaszak für den Fall eines Verteidigungsministers von der AfD vorgeschlagen hat. Empfehlenswert ist das freilich nicht, angesichts der Rechtsfolgen. Neben der Wehrdienstverweigerung, deren Zahlen steigen, gibt es aber auch einen anderen Weg – für eine bestimmte Gruppe. Doppelstaatler könnten schlicht darauf verzichten, Deutsche zu sein.
Verweigerer und Hardcore-PazifistenEs gibt sie, die Menschen, die darüber nachdenken oder schlichtweg keine Lust mehr haben, deutsch zu sein. Staatsangehörigkeit ist ein merkwürdiges Konzept: Rechte und Pflichten, die sich an etwas knüpfen, das man sich meistens nicht ausgesucht hat. Bestimmt entweder durch den Geburtsort oder durch die Zugehörigkeit, die Eltern einem mitgeben und eher seltener durch die eigene Wahl. Wer keine Lust mehr auf ein Restaurant hat, muss es nicht länger besuchen. Wer seinen Wohnort nicht mag, kann ihn wechseln, wenn die nötigen Mittel vorhanden sind. Aber kann man auch einfach aufhören, Deutscher zu sein – vor allem, wenn man keine Lust auf die Bundeswehr hat?
Dass der Widerstand gegen den neuen Wehrdienst wächst, zeigen die Zahlen des Verteidigungsministeriums. Im ersten Quartal 2026 gingen bei den Karrierecentern der Bundeswehr rund 3.500 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung ein. Bis Ende April waren es bereits 5.425. Aktuellere Zahlen liegen dem Ministerium bisher nicht vor.
Neben den stillen Verweigerern gibt es auch die lauten. Ole Nymoen etwa lehnt mit seinem Essay „Warum ich niemals für mein Land kämpfen würde” jede Form von Wehrpflicht strikt ab. Mit Aussagen wie „Lieber besetzt als tot” sorgt er bei Markus Lanz regelmäßig für heftigen Widerspruch. Als Jahrgang 1998 trifft ihn die neue Musterungspflicht vorerst nicht – wohl aber im Verteidigungsfall. Der prominente Hardcore-Pazifist dürfte dabei an seine deutsche Staatsbürgerschaft gebunden sein – und damit an eine Pflicht, der andere entkommen könnten.
Rund ein Sechstel des Jahrgangs 2008 ist DoppelstaatlerEinem Artikel der Welt zufolge lebten zum Stichtag 15. Mai 2022 insgesamt 340.859 Männer des Jahrgangs 2008 mit deutscher Staatsangehörigkeit in Deutschland. Von ihnen besaßen 56.693 zusätzlich mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit – das entspricht etwa einem Sechstel. Genau dieser Jahrgang ist es, der als erster die neuen Fragebögen erhält und sich der verpflichtenden Musterung unterziehen muss. Die größte Gruppe der Doppelstaatsangehörigen entfiel auf die Türkei mit 14.463 Personen, gefolgt von Polen (4.141), Italien (3.857) und Russland (3.691). Auch Serbien (1.888), Marokko (1.640) und Kasachstan (1.620) wiesen nennenswerte Zahlen auf.
Diese Zahlen dürften inzwischen höher liegen. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG), das 2024 in Kraft trat, wurde der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufgegeben. Seither ist die Zahl der Doppelstaatler weiter gestiegen.
Soldaten der Bundeswehr nehmen am „Tag der Bundeswehr“ an einem Beförderungsappell für Offiziersanwärter auf dem Gelände der Universität der Bundeswehr vor Publikum teil.
© Sven Hoppe/dpa
Und genau hier wird es rechtlich interessant. Denn mit demselben Gesetz wurde auch die bisherige Möglichkeit der förmlichen Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit abgeschafft. Anders als der Verzicht war die Entlassung ein Instrument für Menschen, die noch keine zweite Staatsangehörigkeit besaßen: Sie ermöglichte den Wechsel von einer auf eine andere Staatsbürgerschaft, ohne zwischenzeitlich staatenlos zu werden. Diese Option existiert seit dem 26. Juni 2024 nicht mehr.
Die Hintertür im GesetzWas bleibt, ist der Verzicht – geregelt in § 26 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), und ausschließlich für Doppelstaatler. Die Verzichtserklärung muss schriftlich bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde eingereicht werden und bedarf deren Genehmigung. Wirksam wird der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit erst mit der Aushändigung der Verzichtsurkunde – nicht schon mit der Antragstellung.
Die entscheidende Hürde für Wehrpflichtige: Die Genehmigung ist zu versagen, solange das Bundesministerium der Verteidigung nicht ausdrücklich erklärt hat, dass keine Bedenken bestehen. Zwei Ausnahmen gibt es jedoch: Wer seit mindestens zehn Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat oder wer bereits in einem der Staaten, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, Wehrdienst geleistet hat, kann den Verzicht auch ohne Zustimmung des Verteidigungsministeriums erklären.
Pflicht bleibt PflichtEine Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg) antwortete auf Anfrage dieser Zeitung: „Die Bundeswehr steht allen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit offen. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob eine Person daneben noch über weitere Staatsangehörigkeiten verfügt. Entscheidend ist das Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung und die Loyalität zur Bundesrepublik Deutschland.”
Zur Frage der Wehrpflicht stellte das Ministerium klar: „Unabhängig einer oder mehrerer Staatsangehörigkeiten unterliegen deutsche Männer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland haben, der im Grundgesetz verankerten Wehrpflicht. Auf Grundlage des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes sind ab Geburtsjahrgang 2008 alle männlichen Personen verpflichtet, einen Online-Fragebogen auszufüllen und sich der verpflichtenden Musterung zu unterziehen. Es ist dabei unerheblich, ob neben der deutschen Staatsangehörigkeit keine, eine oder mehrere weitere Staatsangehörigkeiten vorhanden sind.”
Fast 60.000 Männer des Jahrgangs 2008, der zur verpflichtenden Musterung herangezogen wird, besaßen neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit.
© imago/Sven Simon
Und zum naheliegenden Gedanken, durch den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit der Wehrpflicht zu entgehen, ließ das Ministerium Zurückhaltung walten: „Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht zu potentiellen Effekten des Verzichts auf die deutsche Staatsbürgerschaft aus Wehrdienstgründen spekulieren.”
Der Experte sagt: Grundsätzlich möglichKlarer äußerte sich Prof. Winfried Kluth, Vorsitzender des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR), auf Anfrage dieser Zeitung. Zur Frage, wie sich eine mögliche Wehrpflicht auf Doppelstaatler auswirkt, erklärte er: „Eine mehrfache Staatsangehörigkeit erweitert Rechte und Pflichten. Das gilt auch für die Wehrpflicht, die grundsätzlich gegenüber jedem Staat bestehen kann, dessen Staatsangehörigkeit man innehat.
Allerdings haben Staaten, bei denen es eine Vielzahl von doppelten Staatsangehörigkeiten gibt, dazu Abkommen mit dem Ziel abgeschlossen, dass man nur in einem Staat zum Wehrdienst herangezogen wird. Deutschland hat solche Abkommen u.a. mit vielen EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz abgeschlossen. Zwischen Deutschland und der Türkei gab es informelle Absprachen oder Anrechnungen von Wehrdienstzeiten im anderen Land.”
Und auf die direkte Frage, ob ein Doppelstaatler durch den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit einer Wehrpflicht in Deutschland entgehen könnte, antwortete Kluth knapp und unmissverständlich: „Das ist grundsätzlich möglich.”
Pragmatismus statt PatriotismusZumindest für einige Doppelstaatler scheint der Weg also offen. Viele Länder haben professionelle Armeen und keine Wehrpflicht. Sollte der freiwillige Dienst in Deutschland nicht ausreichen und die Verpflichtung tatsächlich zurückkehren, könnte der Gang zur Staatsangehörigkeitsbehörde für manche die pragmatischste aller Optionen sein. Eine Möglichkeit, um die rein deutschen Staatsbürger womöglich irgendwann leise neidisch werden zu lassen.
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